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Rechtsschutzversicherung

 

Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie das Kostenrisiko im Rechtsstreit versichern. Es gibt Rechtsschutz im privaten und gewerblichen Bereich. Jeder zweite Haushalt besitzt in Deutschland eine Rechtsschutzversicherung. Sehr verbreitet ist der Familienrechtsschutz. Hier können Sie selbst bestimmen, welche Sparten Sie versichern möchten. Versichert sind in der jeweiligen abgeschlossenen Sparte immer der Versicherungsnehmer, der Ehepartner und die zum Haushalt gehörenden Kinder ohne eigenes Einkommen bis 25 Jahre. In einer nichtehelichen Partnerschaft sollten Sie den Partner namentlich benennen. Beim Abschluss jeder Rechtsschutzversicherung muss die Notwendigkeit und die Höhe der Versicherungssumme genau geprüft werden, damit im Schadensfall auch eine Regulierung erfolgen kann. Es gibt Vereine und Organisationen, wo Sie als Mitglied automatisch auch in der entsprechenden Sparte Rechtsschutz versichert sind. So haben Sie zu Beispiel als Mitglied im Mieterverein gleichzeitig Mieterrechtsschutz. Der Versicherungsschutz gilt für Europa und alle angrenzenden Mittelmeerländer. Teilweise geben die Versicherer auch zeitlich begrenzten weltweiten Versicherungsschutz. wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abschließen, beginnt eine Wartezeit von 3 Monaten. Im Schadensfall muss das Ereignis immer nach dieser Wartezeit liegen. Wollen Sie die Rechtsschutzversicherung beanspruchen, müssen Sie beim Versicherer vorher eine Deckungszusage einholen. Bei zu geringen Erfolgsaussichten kann diese vom Versicherer verweigert werden. In der Regel erledigt der Rechtsanwalt alle Formalitäten für Sie. Er holt auch die Deckungszusage der Versicherung ein. Die Vertragslaufzeit ist in der Regel ein Jahr. Wird nicht 3 Monate vorher gekündigt, so verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Beim Tod des Versicherungsnehmers kann sofort gekündigt werden, oder der Vertrag wird auf den Partner umgeschrieben.

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