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Reiseversicherung

 

Unter dem Oberbegriff der Reiseversicherung werden einige Angebote von verschiedenen Versicherungen zusammengefasst, die den Versicherungsnehmer vor bestimmten Risiken, die in Zusammenhang mit einer Reise stehen, schützen sollen bzw. ihn bei finanziellen Schäden entschädigen sollen.

Häufig macht man sich als Kunde das erste Mal über eine Reiseversicherung Gedanken, wenn man eine Urlaubsreise antreten möchte. Allerdings werden Reiseversicherung auch oftmals für Geschäftsreisen in Anspruch genommen. Grundsätzlich gibt es verschiedene "Unterarten" von Reiseversicherungen. Hierzu zählen zum Beispiel die Reisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiserücktrittversicherung, sowie der Reiseunfallversicherung. Diese verschiedenen Reiseversicherungen sollen im Folgenden näher erläutert werden.

Die mit am häufigsten genutzte Versicherung in Zusammenhang mit Reisen ist sicherlich die Reisekrankenversicherung bzw. Auslandsreisekrankenversicherung. Grundsätzlich ist man zwar auch im Ausland durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert, doch in der Praxis gibt es dennoch oftmals Probleme, wenn man keine Auslandsreisekrankenversicherung hat. So gilt der Auslandskrankenschein z.B. nur in den EU-Staaten, und selbst dort stellen viele Ärzte nur Privatrechnungen aus, sodass man unter Umständen auf den kompletten Behandlungskosten sitzen bleiben würde. Diese und andere Leistungen, wie z.B. den Rücktransport, übernimmt jedoch die Reisekrankenversicherung bzw. Auslandsreisekrankenversicherung.

Bei der Reisegepäckversicherung wird, wie der Name schon sagt, dass Gepäck des Reisenden bis zu einem festgelegten Betrag versichert. Entstehen am Gepäck Schäden durch Brand, Wasser etc., oder geht dieses ohne schuldhaftes Handeln des Versicherten komplett verloren, wird dieser Schaden finanziell durch die Versicherung reguliert.

Eine Reisekostenrücktrittversicherung übernimmt Stornokosten für schon gebuchte Reisen bzw. zahlt die kompletten Reisekosten, falls eine Stornierung nicht mehr möglich ist, falls der Versicherte die geplante Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kann.

 

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