Die Rürup-Rente
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Die Rüruprente gehört im Drei-Schichtenbereich der Altersvorsorge zur 1. Schicht und steht damit auf derselben Stufe wie die gesetzliche Rentenversicherung. Sie besteht auf der Basis eines Versicherungsvertrages. Die Rüruprente leistet genauso wie die gesetzliche Rentenversicherung, das heißt, eingezahlte Beiträge verfallen bei Tod der versicherten Person vor dem Rentenalter. Sie können sich die angesparten Beiträge nicht in einer Summe auszahlen lassen. Es gibt grundsätzlich keine Rentengarantiezeit während der Auszahlungsphase, bei vielen Versicherungsgesellschaften können Sie aber eine Rentengarantiezeit als Zusatzversicherung abschließen, was sich aber in einem leicht erhöhten Beitrag niederschlägt.
Die Beiträge zur Rüruprente lassen sich derzeit nur zu einem Teil von der Steuer absetzen, im Jahr 2008 können Sie 66% der eingezahlten Beiträge, maximal aber 2.772 Euro absetzen. Leider wird die Rürup-Rente im Alter dafür aber erneut besteuert, allerdings erst ab 2040 mit 100%. In 2008 ausgezahlte Rentenleistungen werden zu 56% besteuert, dieser Betrag wird dann allerdings festgelegt und gilt immer als Steuerfrei. Bei einer Jahresrente von 20.000 € wären dann in diesem Jahr z.B. 11.200€ zu versteuern, 9.800€ werden steuerfrei festgesetzt. Eventuelle Rentenanpassungen werden allerdings grundsätzlich voll versteuert. Im Internet können Sie auch mit einem Rürup Rechner verschiedene Varianten durchrechnen.
Eine Rürup-Rente lässt sich nicht beleihen, verschenken oder verpfänden, Sie können den Vertrag auch nicht kündigen, sondern ihn nur beitragsfrei stellen lassen. Das macht die Rürup-Rente zwar unflexibel, schützt sie aber auch vor eigenem und fremden Zugriff. Lohnenswert ist diese Form der Altersvorsorge vor allem für Personen mit einem hohen zu versteuernden Einkommen, weil die Steuerlast durch die Rürup-Rente deutlich gedrückt werden kann.
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