Im Gesamtbereich der Versicherungen ist ein großer Teilbereich die Sparte der Autoversicherungen. Hier existiert zu einen die KFZ-Haftpflichtversicherung, die als Pflichtversicherung für jeden Verkehrsteilnehmer, der ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, zwingend vorgeschrieben ist. Weitere Autoversicherungen sind die Insassenunfallversicherung, die Vollkaskoversicherung, oder auch die Teilkaskoversicherung.
Während die KFZ-Haftpflichtversicherung die Schäden reguliert, die der Versicherungsnehmer an anderen Personen oder Sachen verursacht hat, kommt die Teilkaskoversicherung ausschließlich für Schäden auf, die durch Dritte oder bestimmte Ereignisse am Fahrzeug des Versicherungsnehmers verursacht werden, Dabei werden durch die Teilkaskoversicherung folgende Schadensarten bzw. Ursachen abgedeckt. Schäden am Fahrzeug durch Zusammenstoß mit Haarwild, Marderbiss, Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, Raub, Diebstahl, Brand oder Explosion, Schäden durch Sturm, Blitz, Hagel oder Überschwemmung, sowie ferner Glasbruchschäden (z.B. durch Steinschlag). Es werden also von der Teilkaskoversicherung alle Schäden am eigenen Fahrzeug reguliert, wo eine der genannten Ursachen vorliegt.
Die Beitragshöhe zur Teilkaskoversicherung richtet sich nach zwei Kriterien. Zum einen nach der Einstufung des Fahrzeuges als solches (PKW-Typenklasse), und zum anderen nach dem Zulassungsort des PKW's (Regionalklasse). Ein Schadensfreiheitsrabatt wird bei der Teilkaskoversicherung nicht gewährt, jedoch werden heute noch andere Kriterien zur Beitragsfeststellung wie z.B. Alter Versicherungsnehmer, Fahrzeugalter, oder auch die jährliche Fahrleistung herangezogen. Zudem kann durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung der Jahresbeitrag gesenkt werden.
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