firmenversicherung.net  
Versicherungsbedarf
Grundlagen
Sachversicherungen
Haftpflichtversicherung
Inhaltsversicherung
Weitere Versicherungen
Angebot anfordern
Experten finden
Nützliches zum Thema
 

Tierhalterhaftpflicht

 

Sind Sie Besitzer eines Hundes, Pferdes, Maul- oder Wildtieres?

Dann wissen Sie wie schnell Ihr Liebling einen Schaden anrichten kann, für den Sie als Halter die Haftung übernehmen müssen. Insbesondere bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden kann die Haftungsdauer für Sie bis zu 30 Jahre anhalten. Der §833 im Bundesgesetzbuch besagt: wenn ein Mensch von einem Tier verletzt oder getötet wird, so ist der Haltes des Tieres verpflichtet den entstandenen Schaden zu ersetzen. Für Risikoschäden durch Kleintiere haftet in bestimmten Fällen die Privathaftpflichtversicherung. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet Ihnen eine Vielzahl an Vorteilen, unteranderem ersetzt sie die durch einen Schaden des Tieres verursachten Kosten, sie schützt Ihr Vermögen bei eventuellen Haftpflichtansprüchen und sie übernimmt die Gefährdungshaftung von Ihnen als Besitzer. Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung fallen für Sie keinerlei Kosten bei Unfällen jeglicher Art an. Auch bei Eigenverschulden werden die anfallenden Schäden und Folgekosten gedeckt. Schäden die durch Verdienstausfälle entstehen werden ebenfalls im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme gedeckt. Falls Sie als Halter die Aufsicht Ihres Tieres auf eine dritte Person übertragen, und Ihr Haustier einen Schaden verursacht, tritt die Tierhalterhaftpflicht des Besitzers in kraft. Ein Ausnahmefall besteht wenn Sie als Besitzer oder Halter selbst von Ihrem Tier verletzt werden. In dieser Situation ist die Versicherung nicht zuständig.

 

Seite drucken
Seite schliessen!
 
www.firmenversicherung.net